Ferienhaus im Karwendel

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Aufenthalt im Karwendel Chalet.

Wir sind sehr darum bemüht Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast (Ihnen) und die Rechte und Pflichten des Gastgebers (uns) bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden  AGB getroffen werden sollen. Diese AGB werden im Buchungsfall Inhalt des zwischen Ihnen und der Ferienwohnung Stiller zustande kommenden Buchungsvertrags. Bitte lesen Sie diese AGB daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 

1. Vertragsschluss 

1.1. Für alle Buchungen gilt: 
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung  des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen. 
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast  darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g  Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Buchungen, die im Fernabsatz (Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser AGB). 

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Anfrageformular erfolgt, gilt: 
a) Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss einer Buchung verbindlich an. 
b) Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung des Gastgebers beim Gast zustande. Die Zusendung eines Angebotes oder Anfragen per Telefon oder E-Mail stellen noch keine Buchungsbestätigung dar.

2. Reservierungen 

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt  berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung  mit dem Gastgeber möglich. 

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast  bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber mitzuteilen,  ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll.  Geschieht dies nicht, erlischt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die positive Mitteilung des Gastes, wird die Buchung erst mit einer finalen Buchungsbestätigung durch den Gastgeber verbindlich. 

3. Preise und Leistungen 

3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Endreinigung ein. Gesondert fällt der Kurbeitrag/Kurtaxe an, sowie Entgelte für z.B.  das Laden von E-Fahrzeugen. 

3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur  Unterkunft und den angebotenen Leistungen des Gastgebers sowie aus schriftlich ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen  Vereinbarungen. 

4. Zahlung 

4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach  der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen Vereinbarung. Ist eine besondere  Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. 

4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von  bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der  Anzahlung nichts anderes vereinbart ist. 

4.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind  nicht möglich. Gebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Gastes. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich. Zahlungen am Ende des Aufenthaltes sind nicht per Überweisung, sondern nur in bar möglich.  

5. An- und Abreise 

5.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit zwischen dem  Gast und dem Gastgeber im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen  getroffen wurden. 

5.2. Die Anreise des Gastes kann am Anreisetag ab 14:00 bis spätestens 19:00 erfolgen.
a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet  anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten  erst an einem Folgetag beziehen will. 
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6 entsprechend. 
c) Sollte die Anreise an einem späteren Tag erfolgen ist, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart, die gesamte gebuchte Zeit vom Gast zu bezahlen. Die Kurtaxe wird nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zeitraum erhoben.

5.3. Die Ferienwohnung ist durch den Gast, sofern nichts anderes vereinbart, spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu räumen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung  verlangen. 

6. Rücktritt und Nichtanreise 

6.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt  der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht. 

6.2. Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Hotel- und Gastgeberverbands sind bei Stornierung oder Nichtanreise die folgenden Beträge vom Gast zu entrichten, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe:

  • Stornierung bis 90 Tage vor Anreise: kostenlos
  • Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: 30 %
  • Stornierung ab 30 Tage vor Anreise: 80 %
  • Stornierung wegen Nichtanreise und bei frühzeitiger Abreise: 90 %

6.3. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen. 

6.4. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den  Gastgeber zu richten und muss im Interesse des Gastes in Textform  erfolgen. 

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast oder den Gastgeber; rauch- und haustierfreie Unterkunft

7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen  sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, nach den  Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. 

7.2. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung, die  ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender  Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu  beachten. Hierzu zählen Nachtruhe ab 21:00 und Rauchverbot in den Räumlichkeiten und keine Mitnahme von Haustieren.

7.3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und ihm erkennbare Mängel oder Schäden  unverzüglich mitzuteilen. 

7.4. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und  Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche  des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen. 

7.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder  Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen  der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es  sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. 

7.6. Der Gastgeber kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des  Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziff. 6 entsprechend. 

8. Haftungsbeschränkung 

8.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des  Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit  sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht. 

8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte  Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 

8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast  erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Restaurantbesuche, Ausstellungen usw.). 

9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 

9.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Für alle  Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.   

9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem  Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 

9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur am Sitz des Gastgebers verklagen. 

9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Sitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische  Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,  die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als  Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. 

9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen  der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen  anwendbar sind.